Mit diesem Formular kannst du einen Antrag für ein Projekt stellen, das durch den Verfügungsfonds gefördert wird. Du hast zwei Möglichkeiten, wie Du vorgehen kannst:
1. Formular herunterladen (Button 1), ausdrucken und in Papierform ausfüllen, anschließend an das Zentrenmanagement Hüls.
ODER
2. Alle Anhänge herunterladen (Button 2-4), diese im PDF-Format ausfüllen und dann hier im Formular hochladen. Dein Antrag wird dann digital übermittelt. Zugelassene Formate sind: pdf, doc und docx.
Bitte beachte, dass drei Angebote einzureichen sind.
Das Zentrenmanagemen Hüls unterstützt Dich gerne bei der Antragsstellung: Du erreichst uns unter huels@stadt-handel.de oder unter 0160 91534221.
Der Verfügungsfonds „Von Hüls für Hüls“ benötigt projektbezogene Kapitalgeber.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Zentrenmanagement Hüls.
Sprechen Sie uns an.
Das Fördergebiet des Verfügungsfonds „Von Hüls für Hüls“ entspricht dem des übergeordneten Gesamtprojektes „Hüls resilient“ und umfasst in Marl-Hüls den Bereich vom Gänsebrinkpark über die Hülsstraße und Victoriastraße bis zum Gelände der ehemaligen Schachtanlage Auguste-Victoria 1/2 sowie den Bereich des Marktplatzes Hüls.
Bei der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen gelten folgende Bedingungen:
Die Projekte und Maßnahmen müssen innerhalb des definierten Fördergebiets im öffentlichen Raum stattfinden und der Allgemeinheit dienen. Falls sie außerhalb des öffentlichen Raums gelegen sind, muss ein kostenloser und barrierefreier Zugang für die Allgemeinheit gewährleistet sein. Eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Umsetzung der geförderten Maßnahme vorliegen. Die Antragstellenden sind dafür verantwortlich, diese Genehmigungen zu beschaffen, wobei die Stadt Marl sie dabei unterstützt. Es wird erwartet, dass die Antragstellenden eine angemessene, der Höhe der Förderung entsprechende Eigenleistung erbringen. Diese Eigenleistung sollte im Rahmen der individuellen Möglichkeiten freiwillig erbracht werden und kann zum Beispiel durch eigenen Arbeitseinsatz, Bereitstellung von Arbeitsmaterialien und Gerätschaften, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten oder ähnliche Leistungen erfolgen.
Der Verfügungsfonds wird durch Fördermittel des Bundes, privatwirtschaftlichen sowie weitere private Investitionen und Eigenmittel der Stadt Marl finanziert.
Die maximale Zuschusssumme pro Maßnahme beträgt 5.000 € brutto. Wenn eine Förderung über dieser Grenze liegt, muss das Vergabegremium mehrheitlich beschließen, dass die Maßnahme im öffentlichen Interesse im Hinblick auf das Gesamtprojekt „Hüls resilient“ steht. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 € netto. Maßnahmen mit Gesamtkosten unterhalb dieser Grenze werden nicht gefördert, es sei denn, sie werden von Schulen, Kindergärten, KiTas, Einrichtungen für Jugendliche oder ähnlichen Institutionen durchgeführt. Für den Verfügungsfonds beträgt der Gesamtbetrag der Mittel vom BBSR, der Stadt Marl und den privat (-wirtschaftlichen) Investitionen maximal 75.000 € brutto und bezieht sich auf das gesamte Spektrum der eingereichten oder umgesetzten Ideen.
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Im Allgemeinen gehen die Antragstellenden in Vorleistung und erhalten die Mittel nach Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß den bewilligten Anträgen zurückerstattet.
Wir als Zentrenmanagement sind Deine erste Anlaufstelle für jegliche Fragen zu der Umsetzung ihrer Projektidee. Seien es Fragen zur Förderfähigkeit, Antragsstellung oder bei der Erstellung des Verwendungsnachweises. Hierbei unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf Deine Fragen.
Folgende Maßnahmen und Projekte können nicht aus dem Verfügungsfond gefördert werden:
Für die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds „Von Hüls für Hüls“ wird ein Förderbeirat gebildet. Dieses Gremium setzt sich aus institutionellen Vertreter*innen des Fördergebiets, der kommunalen Politik und der Bürgerschaft, die den Hauptanteil der Stimmen ausmacht, zusammen. Der Förderbeirat hat die Aufgabe, über die eingereichten Projektanträge zu beraten und letztendlich über deren Förderung zu entscheiden.
Die Geschäftsführung des Förderbeirats liegt beim Zentrenmanagement, das im Rahmen des BBSR-Förderprojekts für den Stadtteil Hüls etabliert wurde. Das Zentrenmanagement spielt eine koordinierende Rolle und unterstützt den Förderbeirat bei der Organisation und Durchführung der Entscheidungsprozesse. Allerdings besitzt das Zentrenmanagement kein Stimmrecht bei den Entscheidungen des Förderbeirats.
Der Förderbeirat hat die Befugnis, im Rahmen seiner Entscheidungen angemessene Ausnahmen oder Auflagen für die geförderten Projekte oder Maßnahmen festzulegen. Dies ermöglicht es, gegebenenfalls individuelle Anpassungen vorzunehmen oder bestimmte Bedingungen an die Förderung zu knüpfen. Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge nur teilweise zu genehmigen, wenn beispielsweise einzelne Aspekte eines Projekts den Kriterien nicht vollständig entsprechen.
Hier können Sie sich alle wichtigen Unterlagen zum Verfügungsfonds herunterladen.