Nikolausstiefel-Aktion

1. Projekt des Verfügungsfonds

Aktion am 06.12.2023

Unterstütztes Projekt der Werbegemeinschaft Hüls

Zielgruppe: Kinder und junge Familien

Kategorie: Gemeinschaft, Veranstaltung
06.12.2023

Ein Fest für kleine Stiefel: Nikolausaktion der Werbegemeinschaft Hüls lädt zum Mitmachen ein!

Die Werbegemeinschaft Hüls hat Grund zur Freude: Die beliebte Kinderstiefelaktion kehrt in diesem Jahr pünktlich zum Nikolaustag zurück – dank des Verfügungsfonds.

Auch wir, als Zentrenmanagement Marl-Hüls, möchten Sie deshalb herzlich dazu einladen, Teil dieser innenstadtbelebenden und gemeinschaftsstärkenden Veranstaltung zu werden. Im gemütlichen Ambiente des Café Tudyka, und damit mitten im Herzen von Hüls, dürfen alle Kinder im Alter von 2-9 Jahren ihren Nikolausstiefel abgeben. Ein festliches Ereignis, das nicht nur Kinderaugen zum Leuchten bringt, sondern auch das Hülser Zentrum in vorweihnachtliche Stimmung versetzt.

Am Dienstag, den 28. November 2023, von 10.00 bis 13.00 Uhr, sowie am Donnerstag, den 30. November 2023, von 15.00 bis 18.00 Uhr, kann ein Kinderstiefel im Café Tudyka zum Befüllen abgegeben werden.

Der Nikolaustag (06.12.) wird zum Highlight, sobald die Kinder gespannt auf der Terrasse des Cafés Platz nehmen können, um ihre Stiefel ab 15:30 Uhr vom Nikolaus mit großen Augen höchstpersönlich entgegenzunehmen. Ein Ereignis, das nicht nur die Herzen der Kleinen höherschlagen lässt!

Als besonderes Dankeschön erhalten die Kinder einen Gutschein für ein Getränk sowie eine köstliche Kids Box mit Chicken Nuggets und Pommes. Dieser kann direkt vor Ort eingelöst werden, um den Tag bei familiärer Atmosphäre mit einer kleinen Stärkung abzurunden.

Die Stiefelaktion konnte bereits während der herausfordernden Zeiten der Corona-Pandemie für strahlende Kinderaugen sorgen. Anstelle des Hülser Nikolausumzuges wurde diese Aktion damals ins Leben gerufen und erfreute sich großer Beliebtheit. Leider war es der Werbegemeinschaft Hüls seither aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich, beide Veranstaltungen parallel abzuhalten – bis jetzt!

Denn in diesem Jahr gibt es erfreuliche Nachrichten! Die Werbegemeinschaft Hüls erhält finanzielle Unterstützung aus dem Verfügungsfonds „von Hüls für Hüls“, der im Rahmen des Bundesförderprojektes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ von der Stadt Marl für das Hülser Zentrum initiiert wurde. Dank dieses Supports kann die beliebte Aktion nun wieder stattfinden, sodass die Kinder sich auf einen unvergesslichen Abend freuen dürfen.

 

O-Töne facebook
Es war dieses Jahr schon besonders. Der Nikolaus war sehr präsent und sah toll aus in seiner Robe mit den grauen Augenbrauen. Schön war auch die Ritter-Sport Aktion, nicht zu vergessen der tolle Imbisswagen(Foodtruck) und der Kinderpunsch Stand.
Nikolausstiefel-Aktion in Hüls
Tolle Aktion👍🏼 Kind glücklich, wir glücklich
Dankeschön das Ihr das macht!
Einfach mega und den Kindern wird ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Ein großen Dank an alle Helfer
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Impressionen der Nikolausstiefel-Aktion

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Mit diesem Formular kannst  du einen Antrag für ein Projekt stellen, das durch den Verfügungsfonds gefördert wird. Du hast zwei Möglichkeiten, wie Du vorgehen kannst:

1.  Formular herunterladen (Button 1), ausdrucken und in Papierform ausfüllen, anschließend an das Zentrenmanagement Hüls.

ODER

2. Alle Anhänge herunterladen (Button 2-4), diese im PDF-Format ausfüllen und dann hier im Formular hochladen. Dein Antrag wird dann digital übermittelt. Zugelassene Formate sind: pdf, doc und docx.

Bitte beachte, dass drei Angebote einzureichen sind.

Das Zentrenmanagemen Hüls unterstützt Dich gerne bei der Antragsstellung: Du erreichst uns unter huels@stadt-handel.de oder unter 0160 91534221. 

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FAQ - Fragen und Antworten

Das Fördergebiet des Verfügungsfonds „Von Hüls für Hüls“ entspricht dem des übergeordneten Gesamtprojektes „Hüls resilient“ und umfasst in Marl-Hüls den Bereich vom Gänsebrinkpark über die Hülsstraße und Victoriastraße bis zum Gelände der ehemaligen Schachtanlage Auguste-Victoria 1/2 sowie den Bereich des Marktplatzes Hüls.

 

Bei der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen gelten folgende Bedingungen:

Die Projekte und Maßnahmen müssen innerhalb des definierten Fördergebiets im öffentlichen Raum stattfinden und der Allgemeinheit dienen. Falls sie außerhalb des öffentlichen Raums gelegen sind, muss ein kostenloser und barrierefreier Zugang für die Allgemeinheit gewährleistet sein. Eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Umsetzung der geförderten Maßnahme vorliegen. Die Antragstellenden sind dafür verantwortlich, diese Genehmigungen zu beschaffen, wobei die Stadt Marl sie dabei unterstützt. Es wird erwartet, dass die Antragstellenden eine angemessene, der Höhe der Förderung entsprechende Eigenleistung erbringen. Diese Eigenleistung sollte im Rahmen der individuellen Möglichkeiten freiwillig erbracht werden und kann zum Beispiel durch eigenen Arbeitseinsatz, Bereitstellung von Arbeitsmaterialien und Gerätschaften, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten oder ähnliche Leistungen erfolgen.

Der Verfügungsfonds wird durch Fördermittel des Bundes, privatwirtschaftlichen sowie weitere private Investitionen und Eigenmittel der Stadt Marl finanziert.

Die maximale Zuschusssumme pro Maßnahme beträgt 5.000 € brutto. Wenn eine Förderung über dieser Grenze liegt, muss das Vergabegremium mehrheitlich beschließen, dass die Maßnahme im öffentlichen Interesse im Hinblick auf das Gesamtprojekt „Hüls resilient“ steht. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 € netto. Maßnahmen mit Gesamtkosten unterhalb dieser Grenze werden nicht gefördert, es sei denn, sie werden von Schulen, Kindergärten, KiTas, Einrichtungen für Jugendliche oder ähnlichen Institutionen durchgeführt. Für den Verfügungsfonds beträgt der Gesamtbetrag der Mittel vom BBSR, der Stadt Marl und den privat (-wirtschaftlichen) Investitionen maximal 75.000 € brutto und bezieht sich auf das gesamte Spektrum der eingereichten oder umgesetzten Ideen.

Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Im Allgemeinen gehen die Antragstellenden in Vorleistung und erhalten die Mittel nach Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß den bewilligten Anträgen zurückerstattet.

Wir als Zentrenmanagement sind Deine erste Anlaufstelle für jegliche Fragen zu der Umsetzung ihrer Projektidee. Seien es Fragen zur Förderfähigkeit, Antragsstellung oder bei der Erstellung des Verwendungsnachweises. Hierbei unterstützen wir Dich gerne und freuen uns auf Deine Fragen.

Folgende Maßnahmen und Projekte können nicht aus dem Verfügungsfond gefördert werden:

  • Pflichtaufgaben der Stadt Marl;
  • Maßnahmen und Projekte mit vorhandenen Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten oder Gewinnerzielungsabsicht;
  • Maßnahmen und Projekte, die auch ohne Förderung aus dem Verfügungsfond umgesetzt werden können;
  • laufende Betriebs-, Sach- und Personalkosten der Antragstellenden und andere Ausgaben, die nicht direkt mit den Projekten verbunden sind;
  • sowie Maßnahmen und Projekte, die bereits vor Erteilung der Förderzusage aus dem Verfügungsfond begonnen wurden, wobei Vertragsabschlüsse als Durchführungsbeginn gelten.

Für die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds „Von Hüls für Hüls“ wird ein Förderbeirat gebildet. Dieses Gremium setzt sich aus institutionellen Vertreter*innen des Fördergebiets, der kommunalen Politik und der Bürgerschaft, die den Hauptanteil der Stimmen ausmacht, zusammen. Der Förderbeirat hat die Aufgabe, über die eingereichten Projektanträge zu beraten und letztendlich über deren Förderung zu entscheiden.

Die Geschäftsführung des Förderbeirats liegt beim Zentrenmanagement, das im Rahmen des BBSR-Förderprojekts für den Stadtteil Hüls etabliert wurde. Das Zentrenmanagement spielt eine koordinierende Rolle und unterstützt den Förderbeirat bei der Organisation und Durchführung der Entscheidungsprozesse. Allerdings besitzt das Zentrenmanagement kein Stimmrecht bei den Entscheidungen des Förderbeirats.

Der Förderbeirat hat die Befugnis, im Rahmen seiner Entscheidungen angemessene Ausnahmen oder Auflagen für die geförderten Projekte oder Maßnahmen festzulegen. Dies ermöglicht es, gegebenenfalls individuelle Anpassungen vorzunehmen oder bestimmte Bedingungen an die Förderung zu knüpfen. Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge nur teilweise zu genehmigen, wenn beispielsweise einzelne Aspekte eines Projekts den Kriterien nicht vollständig entsprechen.

Infos zum Verfügungsfonds

Hier können Sie sich alle wichtigen Unterlagen zum Verfügungsfonds herunterladen.